Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lohmeyer Immobilien - Ernst Lohmeyer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Makler im jeweiligen Bundesland. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. 

1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund unseres Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. 

2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber/Kaufinteressenten unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen. Nimmt der Interessent weiter Dienstleistungen in Anspruch, so wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis besteht.

3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Haupt-Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. 

4. Provision
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag/Hauptvertrag über das Objekt zustande kommt.

Diese Provision beträgt für Rheinland-Pfalz (andere Bundesländer können abweichen):

  • Beim An- und Verkauf von Einfamilienhäusern und denen Gleichgestellten sowie von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, vom Käufer und Verkäufer je 3,57% inkl. zurzeit 19% Ust.
  • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten im obigen Sinne, vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Käufer je 3,57% inkl. zurzeit 19% Ust.
  • Bei allen anderen Immobilien, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Grundstücken und Gleichgestellten gilt der vereinbarte Provisionssatz im Maklervertrag, respektive Nachweis.
  • Falls in der Nachweisbestätigung/ dem Maklervertrag anderslautende Provisionssätze ausgewiesen werden gelten diese.

Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Vermieter/Verpächter:

  • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. 19% Ust.
  • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. 19% Ust.
  • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. 19% Ust.
  • Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. 19% Ust.

Bei Vermietung gelten die oben stehenden Provisionssätze nur für den Mieter, sofern die Lohmeyer-Immobilien explizit mit der Suche nach Wohn- oder Gewerberaum beauftragt wurde.

Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Umsatzsteuer.
Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. 

Bei Ausübung eines behördlichen Vorkaufsrechtes geht der Provisionsanspruch auf den Vorkaufsberechtigten über, sofern dies so im notariellen Kaufvertrag festgehalten wurde (Konstitutionelle Maklerklausel).
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. .
Sollten zwischen den Vertragsparteien im Maklervertrag abweichende Bedingungen gegenüber den AGB getroffen werden, so haben diese Vorrang.

5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen steht der Erwerb, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig. 

6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde sowie die Aufnahme einer einfachen Maklerklausel im Vertrag.

7. Haftung
Die  Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler ist nicht verpflichtet diese Informationen zu überprüfen und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Der Verkäufer ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

8. Schlussbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz unseres Unternehmens.internal://e792a859-4ee8-4a01-9909-e66d8b8c6962

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Ernst Lohmeyer 2024

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